Unterstützung & Förderung


Förderung künstlerischer Tätigkeit

Arbeitsstipendium und Weiterbildung

Die Landeshauptstadt München vergibt jährlich Stipendien in Höhe von maximal EUR 8000. Damit soll die künstlerische Weiterbildung und die Erarbeitung eines neuen künstlerischen Konzeptes gefördert werden, wenn auf Basis nachgewiesener professioneller Arbeit bereits erste künstlerische Erfolge erzielt wurden.

Bewerben können sich junge oder auch etablierte Künstlerinnen und Künstler im Bereich Theater und Tanz mit Wohnsitz in München und Region, es besteht keine Altersbegrenzung. Eingereichte Vorschläge werden auf Grundlage der Richtlinien zu Förderung aktueller darstellender Kunst von einer Jury geprüft.

Bewerbungen sind bis zum jeweils 1. Dezember für das Folgejahr möglich.

Unterstützung zum Start in die künstlerische Berufstätigkeit

Die Landeshauptstadt München vergibt jährlich Debutförderungen in Höhe von maximal EUR 18.000 für erste konkrete professionelle und erfolgversprechende Projekte im Bereich Theater oder Tanz. Damit soll der Weg in die künstlerische Berufstätigkeit nach der professionellen Ausbildung erleichtert werden.

Die Ausschreibung richtet sich an Berufsanfänger im Bereich Theater und Tanz mit Wohnsitz München und Region (S-Bahn-Bereich). Eingereichte Vorschläge werden von einer Jury geprüft.

Bewerbungen sind bis zum jeweils 1. Dezember für das Folgejahr möglich.

Coronahilfen

ACHTUNG: die folgenden Informationen sind die archivierten Meldungen zu den vergangenen Massnahmen !

>>>   UPDATE:   Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 für die Monate Januar bis März 2022 kann ab 07.01.2022 beantragt werden.

>>>   UPDATE:   Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe IV wurde bis 30. Juni 2022 verlängert, die Antragsfrist endet am 15. Juni 2022.

>>>   UPDATE:   Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe 2022 und die Antragsfrist wurden verlängert (siehe untenstehende Details).

Wichtige Hinweise und Pflichten betreffend Überbrückungshilfe und Neustarthilfe

Die Überbrückungshilfe kann ausschliesslich über prüfende Dritte wie Steuerberater beantragt werden. Bitte beachten, dass eine steuerliche Endabrechnung stattfindet und eventuell gezahlte finanzielle Hilfen einberechnet werden.

Für die Neustarthilfe ist ein Direktantrag oder eine Beantragung über prüfende Dritte wie Steuerberater möglich. Bitte beachten, dass eine steuerliche Endabrechnung stattfindet und eventuell gezahlte finanzielle Hilfen einberechnet werden. Direktantragstellende sind verpflichtet, die Endabrechnung für die Neustarthilfe 2022 bis spätestens 30. September 2022 einzureichen. Die Konditionen für eine möglicherweise anfallende Rückzahlung werden im Endbescheid mitgeteilt. Direktantragstellende können eine anfallende Rückzahlung bis zum 31.12.2022 leisten.

Überbrückungshilfe III

Freiberufler können für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 Überbrückungshilfe III beantragen, wenn Umsatzeinbussen von mindestens 30% bestehen, und erhalten Fixkostenzuschüsse je nach Höhe der Umsatzeinbusse bis zur gesetzlichen Höchstgrenze. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für November und Dezember 2020 werden angerechnet.

Antragstellung über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigte Buchprüfer (prüfende Dritte).

Überbrückungshilfe III Plus

Die Überbrückungshilfe wird fortgeführt mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis einschliesslich September 2021.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsantrag wurde auf 31. Oktober verlängert.

>> Weitere Verlängerung für die Monate Oktober bis Dezember 2021 / Antragsfrist endet am 31. März 2022 (Erst- und Änderungsantrag)

Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV können weiterhin Fixkostenzuschüsse beantragt werden, wenn mindestens 30% Umsatzeinbussen durch Corona bedingte Massnahmen bestehen. Erstattet werden können bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten, bis zu 60% bei 50 bis 70% Umsatzeinbusse und bis zu 90% bei über 70% Umsatzeinbusse.
Die Umsatzeinbusse bezieht sich jeweils auf den Vergleichsmonat in 2019.

Es können branchenspezifische Sonderregelungen bestehen (z.B. in der Veranstaltungs- und Kulturbranche für Ausfall- und Vorbereitungskosten im Zeitraum von September bis Dezember 2021).
Ab einer bestimmten Höhe der Umsatzeinbusse in Dezember 2021 und Januar 2022 können Eigenkapitalzuschüsse gezahlt werden.

>> Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe IV ist Januar 2022 bis März 2022 / Antragsfrist endet am 30. April 2022

>> Verlängert bis Juni 2022 / Antragsfrist endet am 15. Juni 2022

Neustarthilfe für Soloselbständige

Viele Soloselbständige konnten Hilfsmassnahmen lange nicht beantragen, da sie projektbezogen engagiert sind. Wegen kurzer Beschäftigungszeiten besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, und wegen geringer betrieblicher Fixkosten ist die Kostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht relevant.

Betroffen sein können nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler, Musikerinnen und Musiker, sowie andere kurz befristet und nicht ständig Beschäftigte in künstlerischen Tätigkeiten.

Antragstellung als Direktantrag über das Online-Tool mit Elster-Zertifikat zur Identifizierung oder über Steuerberater.

Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe wird mit der Neustarthilfe Plus ebenfalls fortgeführt bis 30. September.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsantrag wurde auf 31. Oktober verlängert.

>> Weitere Verlängerung für die Monate Oktober bis Dezember 2021 / Antragsfrist endet am 31. März 2022 (Erst- und Änderungsantrag)

Neustarthilfe 2022

Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird fortgeführt. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige bis zu EUR 1.500 an Zuschüssen monatlich erhalten.

>> Förderzeitraum ist Januar 2022 bis März 2022

>> Verlängert bis Juni 2022 / Förderzeitraum Januar 2022 bis März 2022 und April 2022 bis Juni 2022  / Antragsfrist endet am 15. Juni 2022

 

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